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7 Punkte aus unserem Reinigungs-Vertrag die Hausverwalter prüfen können

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Wir sind Reinigungs-Dienstleister, kein Versicherungsmakler nach §34d GewO. Diese Liste zeigt was Sie aus unserem Reinigungs-Vertrag und unserer Versicherungs-Bestätigung ablesen können. Für Beratung zu Ihren Wohngebäude-Versicherungen wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler.

Die 7 Prüfpunkte

  1. Höhe der Betriebshaftpflicht des Reinigungsdienstleisters. Bei uns Haftpflicht gegen alle Schäden, mit Police-Nummer im Vertrag.
  2. Glasbruch separat versichert oder im Police-Text ausgeschlossen. Bei uns separate Glasbruch-Police zusätzlich zur Haftpflicht.
  3. Schadens-Meldepflicht im Vertrag definiert. Bei uns innerhalb 24 Stunden nach Schaden, dokumentiert.
  4. Foto-Doku-Pflicht vor und nach Termin. Bei uns Standard, mit 5-Jahre-Archivierung im Mandanten-Portal.
  5. Subunternehmer-Klausel oder explizite Ausschluss-Vereinbarung. Bei uns alle Mitarbeiter angestellt, kein Subunternehmer-Einsatz.
  6. Versicherungs-Bestätigung jährlich aktualisiert. Bei uns mit aktuellem Stempel im Mandanten-Portal hinterlegt.
  7. Kündigungs-Recht bei Schadensfall ohne Frist. Bei uns vertraglich verankert.

Vollständigen Reinigungs-Vertragsmuster auf Anfrage. Für rechtliche Prüfung des Vertragstexts wenden Sie sich an einen Anwalt.

Mehr zu unserer Versicherungs-Transparenz | Hausverwaltungs-Wartungsvertrag