Wir sind Reinigungs-Dienstleister, kein Versicherungsmakler nach §34d GewO. Diese Liste zeigt was Sie aus unserem Reinigungs-Vertrag und unserer Versicherungs-Bestätigung ablesen können. Für Beratung zu Ihren Wohngebäude-Versicherungen wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler.
Die 7 Prüfpunkte
- Höhe der Betriebshaftpflicht des Reinigungsdienstleisters. Bei uns Haftpflicht gegen alle Schäden, mit Police-Nummer im Vertrag.
- Glasbruch separat versichert oder im Police-Text ausgeschlossen. Bei uns separate Glasbruch-Police zusätzlich zur Haftpflicht.
- Schadens-Meldepflicht im Vertrag definiert. Bei uns innerhalb 24 Stunden nach Schaden, dokumentiert.
- Foto-Doku-Pflicht vor und nach Termin. Bei uns Standard, mit 5-Jahre-Archivierung im Mandanten-Portal.
- Subunternehmer-Klausel oder explizite Ausschluss-Vereinbarung. Bei uns alle Mitarbeiter angestellt, kein Subunternehmer-Einsatz.
- Versicherungs-Bestätigung jährlich aktualisiert. Bei uns mit aktuellem Stempel im Mandanten-Portal hinterlegt.
- Kündigungs-Recht bei Schadensfall ohne Frist. Bei uns vertraglich verankert.
Vollständigen Reinigungs-Vertragsmuster auf Anfrage. Für rechtliche Prüfung des Vertragstexts wenden Sie sich an einen Anwalt.
Mehr zu unserer Versicherungs-Transparenz | Hausverwaltungs-Wartungsvertrag