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Wie unser Versicherungs-Schutz aufgebaut ist (transparent dokumentiert)

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Die ehrliche Antwort vorab

Ein Standardfenster im Reihenhaus kostet bei Bruch zwischen 250 und 600 Euro. Ein Sprossenfenster im Altbau zwischen 800 und 2.500 Euro. Eine Bleiverglasung im Stadtvilla-Treppenhaus zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Eine 4×3-Meter-Panorama-Verglasung im Penthouse zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Glas-Glas-Photovoltaik-Module pro Stück 800 bis 1.500 Euro.

Wenn der Reinigungsdienstleister keine ausreichende Versicherung mitbringt, zahlen Sie als Eigentümer oder die WEG-Gemeinschaft.

Welche Versicherung greift wirklich

Betriebshaftpflicht des Reinigungsdienstleisters

Pflicht-Versicherung für jeden Gewerbebetrieb. Standard-Deckung 1 Million Euro. Schließt aber oft Glasbruch explizit aus oder begrenzt auf 5.000 bis 10.000 Euro pro Fall. Bei Stadtvilla mit Sprossenfenster nicht ausreichend.

Was Sie prüfen müssen: Police-Bedingungen lesen, nicht nur Versicherungs-Bestätigung. Speziell die Klausel „Tätigkeitsschäden” und „Bearbeitungsschäden”. Bei Fensterreinigung ist der Schaden während der Tätigkeit am Objekt — viele Standard-Policen schließen das aus.

Glasbruch-Zusatzversicherung

Eigene Police nur für Glasbrüche während der Reinigungstätigkeit. Decken in der Regel den gesamten Wiederherstellungs-Wert. Premium-Anbieter haben sie zusätzlich zur Betriebshaftpflicht.

Was wir machen: Beide Policen parallel. Betriebshaftpflicht gegen alle Schäden plus separate Glasbruch-Versicherung. Bei Schadensfall greift erst die Glasbruch-Police, Betriebshaftpflicht als Auffang für Folgeschäden (zerstörte Möbel durch Glasscherben, beschädigter Bodenbelag, Reinigungs-Aufwand nach Bruch).

Gebäude-Versicherung des Eigentümers

Manche Wohngebäude-Versicherungen decken Glasbruch generell, unabhängig von Verursacher. Hilft dann wenn Reinigungsdienstleister keine Deckung hat. Aber: Selbstbehalt 150 bis 500 Euro, Schadenfreiheits-Klassen verschlechtern sich, Versicherer kann Regress beim Reinigungsdienstleister fordern (= Streit bei kleinem Anbieter ohne Rücklagen).

Privathaftpflicht oder Hausrat

Greift bei eigener Verursachung (Sie zerbrechen selbst was). Bei Schaden durch externen Dienstleister: greift nicht.

Das WEG-Rechenbeispiel

Annahme: WEG mit 12 Wohneinheiten, gemeinschaftlicher Glasflächen-Bestand 180 m² (Treppenhausfenster, Eingangstüren, Kellerfenster). Reinigung 2-mal jährlich.

Risiko-Szenario: Reinigungsmitarbeiter zerbricht beim Termin eine 1,2 × 2,4 m-Sprossenglas-Scheibe im Treppenhaus. Wert mit Restauratoren-Aufschlag: 3.200 Euro.

Versicherungs-Lage A — Reinigungsdienstleister mit Standard-Betriebshaftpflicht 1 Million, Glasbruch ausgeschlossen:

  • WEG bekommt 0 Euro vom Dienstleister
  • Gebäude-Versicherung greift mit 250 Euro Selbstbehalt
  • WEG zahlt 250 Euro plus mögliche Beitragserhöhung
  • Schaden-Aufwand für Verwalter: hoch (Schaden-Meldung bei Versicherung, ggf. Beirats-Diskussion)

Versicherungs-Lage B — Reinigungsdienstleister mit erweiterter Haftpflicht plus Glasbruch-Zusatz-Police:

  • Glasbruch-Police zahlt 3.200 Euro direkt an Glaserei oder WEG
  • Gebäude-Versicherung wird nicht beansprucht
  • WEG zahlt 0 Euro
  • Schaden-Aufwand für Verwalter: 1 Anruf an Reinigungsdienstleister + Foto-Doku

Differenz: 250 Euro plus mögliche Beitragserhöhung für 0 Euro plus geringer Aufwand. Pro Schadensfall.

Was Hausverwalter im Vertragsmuster verankern müssen

Punkt für Punkt im Reinigungsvertrag:

  • Höhe der Betriebshaftpflicht (mindestens 5 Millionen Euro)
  • Separate Glasbruch-Police (ja oder nein, mit Police-Nummer)
  • Schadens-Meldepflicht (innerhalb wie vieler Stunden nach Schaden)
  • Foto-Dokumentations-Pflicht vor und nach Termin
  • Verzicht auf Subunternehmer-Einsatz (oder explizite Klausel mit Versicherungs-Nachweis Sub)
  • Versicherungs-Bestätigung jährlich aktualisiert
  • Kündigungs-Recht bei Schadensfall ohne Frist

Ohne diese Punkte hat der Verwalter im Schadensfall keine vertragliche Handhabe. Mit diesen Punkten ist der Schadens-Prozess dokumentiert und finanziell abgesichert.

Was Eigentümer von Premium-Wohnbestand prüfen sollten

Bei Stadtvilla, Architektenhaus, Penthouse, Loft, Denkmal-Verglasung:

  • Police-Bedingungen schriftlich anfordern bei Reinigungsdienstleister, nicht nur Versicherungs-Bestätigung
  • Deckungshöhe gegen tatsächlichen Wiederherstellungs-Wert Ihrer Verglasung abgleichen
  • Bei Bleiverglasung oder Buntglas separate Wert-Begutachtung beim Restaurator (oft 4-stellig pro Fenster)
  • Foto-Doku der gesamten Verglasung vor erstem Termin (eigene Vorher-Belege)
  • Im Schadensfall sofort Versicherungs-Akte des Dienstleisters anfordern

Wie unsere Versicherung aufgebaut ist

Wir nennen Police-Nummer und Versicherer im Vor-Ort-Gespräch. Im schriftlichen Angebot eingetragen. Auf Anfrage stellen wir Versicherungs-Bestätigung als PDF bereit.

Was bei uns gedeckt ist:

  • Glasbruch während Reinigungstätigkeit, voller Wiederherstellungs-Wert
  • Folgeschäden (Möbel, Bodenbelag, Tapete) durch Bruch
  • Personenschäden durch herabfallende Scherben
  • Bei Stadtvilla mit Bleiverglasung passen wir Deckungs-Höhe individuell an, schriftlich vor Vertragsabschluss

Was nicht gedeckt ist (ehrliche Antwort):

  • Schäden durch unsachgemäße Lagerung des Eigentümers (z.B. Topfpflanzen die wir verschieben mussten)
  • Vorher-Schäden, dokumentiert in unserer Bestandsaufnahme
  • Höhere Gewalt (Hagelschlag während Termin etc.)

FAQ

Wie hoch muss die Versicherung mindestens sein?
Für Standard-Privatkunde-Bestand 1-2 Millionen Euro Betriebshaftpflicht ausreichend. Für Premium-Wohnbestand oder Hausverwaltung 5 Millionen plus Glasbruch-Zusatz. Für Solarpark oder gewerbliche Großanlagen individuell prüfen.

Was wenn der Dienstleister unversichert ist?
Sie sollten ihn nicht beauftragen. Auch nicht wenn er günstig ist. Ein einziger Schaden kostet mehr als die Ersparnis aus 5 Jahren günstiger Reinigung.

Reicht eine mündliche Versicherungs-Zusage?
Nein. Schriftliche Police-Bestätigung mit Police-Nummer, Deckungs-Höhe, Versicherer ist Standard. Wir bringen sie zum Erst-Termin mit.

Wer prüft die Police im Schadensfall?
Sie als Eigentümer oder Verwalter haben Anspruch auf Einsicht. Im Streitfall hilft ein Versicherungsmakler oder Anwalt für Versicherungsrecht. Bei sauberem Vertragsmuster (siehe oben) ist die Lage in der Regel klar.

Macht ihr regelmäßig Versicherungs-Updates für Stamm-Kunden?
Ja. Bei Wartungsverträgen schicken wir jährlich die aktualisierte Police-Bestätigung. Sie dokumentieren das im Verwalter-Ordner.

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